Fachperson Betreuung EFZ (FaBe)

Als Fachfrau oder Fachmann Betreuung EFZ begleitest du Menschen jeden Alters – mit oder ohne körperliche, geistige, psychische oder soziale Beeinträchtigungen – in ihrem Alltag. Du arbeitest entweder mit Einzelpersonen oder in Gruppen. Je nach deinem gewählten Schwerpunkt betreust du ältere Menschen, Kinder oder Personen mit Beeinträchtigungen.

Tätigkeiten

Du begleitest Menschen jeden Alters – mit oder ohne körperliche, geistige, psychische oder soziale Beeinträchtigung – im Alltag und in der Freizeit. Dabei unterstützt, betreust und förderst du sie entsprechend ihrer Lebensphase und individuellen Bedürfnisse, sei es in ihrer Entwicklung oder beim Erhalt ihrer Selbstständigkeit.

Anforderungen

Du arbeitest sowohl mit Einzelpersonen als auch in Gruppen und übst deine Tätigkeit in Institutionen für Kinder, Jugendliche im Schulalter, Menschen mit Beeinträchtigungen oder betagte Personen aus. Deine Leistungen erbringst du selbstständig im Rahmen deiner erworbenen Kompetenzen.

Ausbildungsbetriebe

Die Ausbildung zur zur Fachperson Betreuung EFZ ist in folgenden AVRA-Betrieben möglich: 

Weitere Informationen

Schulische Voraussetzung
Abgeschlossene Sekundarstufe I (obligatorische Schulzeit)

Dauer
3 Jahre
2 Jahre (Mindestalter 22 Jahre oder eine abgeschlossenen Berufslehre EFZ und mind. zwei Jahre Berufserfahrung im Tätigkeitsfeld zu mind. 60%)

Fachrichtungen
Im AVRA ist die Ausbildung zur Fachperson Betreuung EFZ ausschliesslich in folgender Fachrichtung möglich:

Überbetriebliche Kurse (üK)
Die überbetrieblichen Kurse dienen dem Transfer. Sie verknüpfen theoretischen Unterrichtsstoff mit praktischen Übungseinheiten.

Berufsfachschule
Die Berufsfachschule ist während der ersten beiden Lehrjahre während zwei Tagen pro Woche und im dritten Lehrjahr während eines Tages zu besuchen. Die schulischen Einheiten sind in der 2-jährigen Ausbildung reduziert.

Berufsmaturität
Lernende mit entsprechender Eignung können die Berufsmittelschule besuchen. Dafür ist pro Woche ein weiterer Schultag einzusetzen.

Abschluss
Fachfrau/-mann Betreuung mit eidg. Fähigkeitszeugnis